Zahnbehandlung Garantie

In unserer zahnärztlichen und oralchirurgischen Praxis in Sopron verwenden wir nur ausgezeichnete, zensierte, weltweit anerkannte Materialien und Instrumente. Weiterhin entsprechen die zur Zahnbehandlung verwendeten Technologien den höchsten internationalen Fach- und Qualitätssicherungsansprüchen.
Zahnbehandlung Garantie- DRN Dental Sopron
Zahnbehandlung Garantie- DRN Dental Sopron
Für die von uns durchgeführten zahnärztlichen und oralchirurgischen Behandlungen übernehmen wir gemäß den Anforderungen der modernen Zahnmedizin eine umfassende zahnärztliche und zahntechnische Garantie, die bei Implantaten zehn Jahre bedeuten kann! Eine Garantie für unsere Arbeit sollte aber auch sowohl auf dem Gebiet der allgemeinen Zahnmedizin, als auch auf dem der Oralchirurgie oder der Implantologie die insgesamt jahrzehntelange Erfahrung unserer Kollegen und ihre Liebe zum Beruf sein. Für uns ist die Zufriedenheit unserer Patienten am wichtigsten, und nicht nur während der Behandlungen, sondern auch Jahrzehnte danach! Schauen Sie sich bitte unsere Referenzen an, die zu 100 % aus unserer Fachambulanz stammen.

Für zahnmedizinische Behandlungen, die in der DRN Dental durchgeführt wurden, bieten wir eine um Größenordnungen längere Garantie, als vom Gesetz vorgeschrieben wird. Damit stellen wir sicher, dass Sie kein Risiko haben, wenn Sie Ihre zahnärztlichen Eingriffe bei uns durchführen lassen.

10 Jahre für Zahnimplantate
5 Jahre für Zahnkronen und Zahnbrücken aus Metall-Keramik und Vollkeramik
1 Jahr für Kompositfüllungen, sowie Kunststoff- und Akrylarbeiten

Beim Setzen von Implantaten bedeutet die Garantie, dass bei Problemen (z.B.: das das Zahnimplantat fällt heraus oder wird locker, was aber sehr selten vorkommt, da die Erfolgsrate der von uns gesetzten Implantate die 95 % erreicht) im Rahmen der Garantie ein neues Implantat gesetzt wird, was für Sie kostenlos ist. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Aufbauten, die auf Implantate gesetzten Zahnprothesen (Kronen und Brücken) und auf die Reisekosten.
Die Garantie erlischt:
- bei ungenügender Oralhygiene
- bei Versäumen der jährlichen Kontrolle
- bei Atrophie des Zahnfleisches und des Kieferknochens
- bei Beschädigung des Zahnersatzes (z.B. durch Unfall)
- wenn der Patient nicht die Anweisungen des Arztes befolgt
(ungenügende Oralhygiene bzw. bei herausnehmbarem Zahnersatz unsachgemäße Handhabung und Lagerung)
- wenn sich das Körpergewicht des Patienten innerhalb kurzer Zeit drastisch ändert
- wenn sich wegen einer anderen Krankheit der Zahnstatus des Patienten ändert
- wenn der Patient Behandlungen von einem anderen Zahnarzt erhält.
Die Garantie erstreckt sich auf Materialfehler und nicht auf während der Prothetik eventuell später notwendige Eingriffe. Die DRN Dental übernimmt in den Fällen die Behandlungskosten, wenn die Verwendung fehlerhaften Materials einwandfrei nachgewiesen werden kann. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Reise- und Unterkunftskosten.